Laufend aktuelle Infos zum heimischen
Tourismus und Tipps für eine nachhaltige Lebensweise bekommst du von uns zugeschickt!
Ab wann dürfen Beherbergungsbetriebe öffnen und gibt es Einschränkungen?
Brauche ich besondere Vorkehrungen für die Rezeption?
Welche Möglichkeiten habe ich, um räumliche Engstellen (z.B. Gänge, Aufzüge) besser zu meistern?
Kann ich Kinderbetreuung in meinem Betrieb anbieten?
Kann ich meinen Wellnessbereich und meinen Fitnessraum anbieten?
Können auch Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, in einer Wohneinheit untergebracht werden?
Kann ich Nächtigungen auf der Schutzhütte im Matratzenlager anbieten?
Können Sommer-/Feriencamps abgehalten werden?
Können Seminare und Konferenzen abgehalten werden?
Können Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. abgehalten werden?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Ist ein Buffet erlaubt?
Können Übernachtungsgäste bei Buffets offen präsentierte Speisen und Getränke selbst entnehmen? Kann also ein Gast sich Einweghandschuhe anziehen und dann das gesamte Buffet ablaufen beziehungsweise sich an mehreren Stationen bedienen?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Beherbergungsbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Müssen Gäste auch auf den Liegen im Wellnessbereich einen MNS tragen?
Dürfen Mitarbeiter und Praktikanten in Personalunterkünften Mehrbettzimmer teilen?
Wie muss die Endreinigung nach Gästen aussehen? Mit und ohne Corona-Fall?
Ein Gast oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Beherbergungsbetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Beherbergungsbetrieb aussehen?
Was passiert mit Stornierungen bzw. Buchungen bei Hotelschließungen?
Wenn ein Gast positiv getestet wird und dieser die Quarantäne im meinem Betrieb absolvieren muss, wie funktioniert die Versorgung des Gastes? Darf die Reinigungskraft weiterhin das Zimmer putzen?
Was kann ich machen, wenn sich ein Gast nicht an die Verhaltensregeln hält?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend die Beherbergung?
Leitlinien für einen
sicheren Umgang miteinander.
1. Mindestens 1 Meter
Abstand zu fremden
Personen halten.
2. Auf Händeschütteln
bei der Begrüßung verzichten.
3. Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen.
4. Hände
mehrmals täglich
waschen.
5. Niesen oder husten
in die Armbeuge oder
in ein Taschentuch.
Die finale Verordnung des Gesundheitsministeriums zur geänderten COVID-19-Lockerungsverordnung steht hier zur Verfügung:
Informationen hier herunterladen:
Bis wann konnte das kostenlose Testangebot „Sichere-Gastfreundschaft“ in Anspruch genommen werden?
Welche Testangebote stehen den Tourismusmitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem 31. März 2022 zur Verfügung?
Muss ich mich nach dem 31. März 2022 vom Testangebot abmelden?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Beherbergungsbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Müssen Gäste auch auf den Liegen im Wellnessbereich einen MNS tragen?
Dürfen Mitarbeiter und Praktikanten in Personalunterkünften Mehrbettzimmer teilen?
Wie muss die Endreinigung nach Gästen aussehen? Mit und ohne Corona-Fall?
Ein Gast oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Beherbergungsbetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Beherbergungsbetrieb aussehen?
Was passiert mit Stornierungen bzw. Buchungen bei Hotelschließungen?
Wenn ein Gast positiv getestet wird und dieser die Quarantäne im meinem Betrieb absolvieren muss, wie funktioniert die Versorgung des Gastes? Darf die Reinigungskraft weiterhin das Zimmer putzen?
Was kann ich machen, wenn sich ein Gast nicht an die Verhaltensregeln hält?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend die Beherbergung?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Bis wann konnte das kostenlose Testangebot „Sichere-Gastfreundschaft“ in Anspruch genommen werden?
Welche Testangebote stehen den Tourismusmitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach dem 31. März 2022 zur Verfügung?
Muss ich mich nach dem 31. März 2022 vom Testangebot abmelden?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Kennzeichen
„Sichere Gastfreundschaft“
Betriebe, die die durch COVID-19 gebotenen Maßnahmen umsetzen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Angebot freiwilliger Testungen regelmäßig in Anspruch nehmen, dürfen das Kennzeichen „Sichere Gastfreundschaft“ führen.
Das Kennzeichen können Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich beantragen. Dort finden Sie auch die Kriterien für das Kennzeichen sowie weiterführende Informationen. Sie können ihre Fragen auch an sicheregastfreundschaft@wko.at richten.
Informationen
holen, teilnehmen
und Kennzeichen beantragen!
Mit Stand 16.03.2022 07:10 Uhr wurden seit Vollbetrieb der Initiative „Testangebot Sichere Gastfreundschaft“ österreichweit bereits 2.508.863 Testungen* in 10.096 Betrieben durchgeführt.
Mit Klick auf das Bundesland in folgender Österreich-Landkarte werden die Testungs-Zahlen des jeweiligen Bundeslandes angezeigt. Das blaue Farbschema zeigt die Intensität der Testungen. Je dunkler das Bundesland markiert ist, umso mehr Testungen wurden durchgeführt.
Im Rahmen des Testangebots "Sichere Gastfreundschaft" konnten sich Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Jugendherbergen, öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben sowie für Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer/Reisebetreuer, alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer), Personen aus der Privatzimmervermietung und Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen bis 31. März 2022 freiwillig, regelmäßig und kostenfrei auf COVID-19 testen lassen.
Wer kann sich testen lassen?
Wie oft kann man sich testen lassen?
Gefördert wird ein freiwilliger Test pro Kalenderwoche von Anfang Juli bis vorerst 31. Oktober 2020 (Ende der Sommersaison).
Notwendige Schritte für die Gratis-Testungen
Rolle der Tourismusverbände
Den regionalen Tourismusverbänden kommt bei der Ausrollung und Abwicklung der Initiative „Sichere Gastfreundschaft - Testangebot Tourismus“ eine zentrale Rolle zu:
Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ und somit die Förderung von Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 für Beschäftigte im Tourismus für die Sommersaison 2021 läuft noch bis 31. Oktober 2021. Unser Ziel ist es, Österreich auch weiterhin als sicheres Urlaubsland zu positionieren und den Tourismus in dieser besonderen Zeit zu unterstützen.
Grundsätzlich soll allen Beschäftigten im Tourismus ein Zugang zu niederschwelligen und kostenlosen PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen zur Verfügung stehen. Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ kann daher nach einer mehrwöchigen Übergangsfrist an jenen Wohn- und/oder Arbeitsorten nicht mehr in Anspruch genommen werden, an denen andere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von niederschwelligen und kostenlosen PCR-Tests für symptomlose Personen bestehen (wie z.B. seit 1. Juni 2021 in Wien aufgrund von „Alles Gurgelt“). Die übrigen Rahmenbedingungen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ sind weitgehend unverändert geblieben.
*davon wurde 1.042 Mal der Wohnsitz als "nicht zuordenbar" angegeben (zB alpine Führungskräfte)
Vor dem Hintergrund der Teststrategie für SARS-CoV-2 ab 1. April 2022 wurde das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ mit 31. März 2022 eingestellt.
An dieser Stelle dürfen wir uns bei allen Beschäftigten bedanken, die durch die ihre Teilnahme am Testangebot und die rund 2,5 Mio. durchgeführten Testungen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit des heimischen Tourismus während der COVID-19-Pandemie geleistet haben. Unser Dank gilt auch allen Betrieben und Tourismusverbänden, die den Beschäftigten die Teilnahme am Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ ermöglicht haben.
Mit 1. April 2022 ist die neue Teststrategie in Österreich gestartet. Die Finanzierung wird nach Maßgabe der COVID-19-ScreeningV vom Bund übernommen; die Umsetzung und die Organisation liegen - wie auch bisher - in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Grundsätzlich gilt:
Neue allgemeine Teststrategie ab 1.4.