Laufend aktuelle Infos zum heimischen
Tourismus und Tipps für eine nachhaltige Lebensweise bekommst du von uns zugeschickt!
2. Worüber unterweise ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Um Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind alle aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen. Hier finden Gastronomiebetriebe zusätzliche Leitlinien für sichere Gastfreundschaft.
1. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?
Leitlinien für einen
sicheren Umgang miteinander.
*Pflichtfeld
1. Mindestens 1 Meter
Abstand zu fremden
Personen halten.
2. Auf Händeschütteln
bei der Begrüßung verzichten.
3. Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen.
4. Hände
mehrmals täglich
waschen.
5. Niesen oder husten
in die Armbeuge oder
in ein Taschentuch.
Um Österreichs Wirtinnen und Wirte bestmöglich zu unterstützen, haben Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Finanzminister Gernot Blümel und WKO-Präsident Harald Mahrer ein eigenes „Wirtshauspaket“ in der Höhe von 500 Millionen Euro geschnürt. Es enthält einen Mix aus steuerlichen und bürokratischen Entlastungen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und WKO-Präsident Harald Mahrer haben die Gastronomie-Branche zur ersten Online-Wirtekonferenz eingeladen. Der direkte Kontakt mit der Branche ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Über 6.000 Personen haben an der Konferenz teilgenommen, über 2.000 Fragen wurden übermittelt.
Wir bemühen uns, so viele gestellte Fragen wie möglich in unserem „Q&A“-Bereich laufend zu beantworten.
Dürfen Restaurants oder Bars weiter betrieben werden?
Welche Öffnungszeiten sind möglich?
Gibt es eine Ausnahme für Lieferservices?
Dürfen Imbissstände (Würstel- sowie Maronistände usw.) weiterhin betrieben werden?
Darf Punsch an einem Punschstand ausgeschenkt werden?
Darf ich in meiner Hotelbar weiterhin Speisen und Getränke anbieten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Gastronomiebetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auch in anderen Arbeitsbereichen des Gastronomiebetriebes (z.B. im Lager oder in der Küche)?
Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Gastronomiebetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Gastronomiebetrieb aussehen?
Welche Öffnungszeiten sind möglich?
Warum müssen Gastronomiebetriebe um 1 Uhr früh schließen?
Können Nachtlokale betrieben werden?
Wann darf ein Eissalon öffnen? Gibt es hier einen geplanten Abstand in der Schlange?
Aus wie vielen Personen darf eine Besuchergruppe bestehen?
Darf der Mindestabstand von einer Besuchergruppen zu einer anderen Besuchergruppe unterschritten werden?
Kann man ein Lokal für eine private Geburtstagsfeier oder Hochzeiten mieten?
Warum muss ich im öffentlichen Raum einen Meter Abstand halten, wenn ich mit der gleichen Person dann einen kleinen Bistrotisch im Restaurant teile?
Warum darf ich nicht am Tresen bzw. an der Theke stehen?
Muss es Reservierungen geben in der Gastronomie?
Ist ein Buffet erlaubt?
Kann ein Running Sushi betrieben werden?
Ist die Durchführung eines Flying Buffets möglich?
Was kann auf dem Tisch platziert werden?
Muss ich mir als Gast in einem Gastronomiebetrieb die Hände waschen?
Welche Hygieneregeln gelten für die Küche?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Sind Feiern (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten) zugelassen?
Darf Unterhaltung, wie z.B. Heurigenmusik oder Pubquizze, in Gastronomiebetrieben angeboten werden?
Durchführung von Sport, wie z.B. Dart, Billard, Kegeln, in Gastronomiebetrieben?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Existieren für Raucherbereiche eigene Leitlinien? Was ist zu beachten?
Können Spielbereiche geöffnet werden?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Gastronomiebetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Kann ich meinen Mund-Nasen-Schutz einfach am Tisch ablegen?
Gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auch in anderen Arbeitsbereichen des Gastronomiebetriebes (z.B. im Lager oder in der Küche)?
Muss der Mund-Nasen-Schutz von Gästen auf dem Weg zum Gastgarten getragen werden, auch wenn der Weg nicht durchs Lokal führt?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend die Gastronomie?
Ein Gast oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Gastronomiebetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Gastronomiebetrieb aussehen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Wir erklären, was Betriebe im Umgang mit Gästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berücksichtigen sollten.
Wir fassen zusammen, worauf Gäste bei einem Lokal- oder Restaurantbesuch achten sollten.
Die aktuelle 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung steht hier zur Verfügung, die angekündigten Änderungen werden ehestmöglich veröffentlicht:
Die Corona-Ampel macht das aktuelle Gefährdungsrisiko in den Regionen auf einen Blick erkennbar:
niedriges Risiko
mittleres Risiko
hohes Risiko
Akutsituation
Für die Einstufung werden vier Indikatoren herangezogen, die durch eine „Corona-Kommission“ bewertet werden:
Aufgrund des so festgelegten Gefährdungsrisikos können bundesweit oder auf Landes- oder Bezirksebene angepasste Maßnahmen gesetzt werden.
Detailliertere Informationen findest du hier:
Detailliertere Informationen findest du hier:
Die aktuelle Einstufung der Bezirke findest du hier:
Gastronomie allgemein:
Nachtgastronomie:
Entscheidend ist, infizierte Personen so schnell wie möglich ausfindig zu machen und weitere Ansteckungen zu verhindern. Daher hat die Bundesregierung die Initiative „Testangebot Sichere Gastfreundschaft“ gestartet. Ab 1. November 2020 können sich – zusätzlich zu den Beschäftigten aus Hotellerie und Gastronomie – auch z.B. Skilehrer, Bergführer, Reisebegleiter, Fremdenführer oder Privatzimmervermieter einmal pro Woche kostenfrei testen lassen. Sämtliche Informationen zum Testangebot stehen hier zur Verfügung.
Das Testangebot wird wie bisher und wie geplant hinsichtlich der Erweiterung und Verlängerung fortgeführt und kann somit von den berechtigten Fördergruppen auch während des Lockdowns in Anspruch genommen werden.
Die heimische Gastronomie ist eine wichtige Säule der heimischen Wirtschaft. Aufgrund der hohen Infektionszahlen, gepaart mit der Verschärfung durch neue Virus-Mutationen wird zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems der bestehende Lockdown bis einschließlich 7. Februar 2021 verlängert.
Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Arten der Gastronomie zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahmen von Dienstleistungen des Gastgewerbes sind jedenfalls bis Ende Februar 2021 untersagt. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Ausnahmen:
Um die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich abzufedern, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für die betroffenen Betriebe geschnürt. Detaillierte Informationen zum Hilfspaket finden sich hier und auf der Seite des BMF.
Dürfen Restaurants oder Bars weiter betrieben werden?
Welche Öffnungszeiten sind möglich?
Gibt es eine Ausnahme für Lieferservices?
Dürfen Imbissstände (Würstel- sowie Maronistände usw.) weiterhin betrieben werden?
Darf Punsch an einem Punschstand ausgeschenkt werden?
Darf ich in meiner Hotelbar weiterhin Speisen und Getränke anbieten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Gastronomiebetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auch in anderen Arbeitsbereichen des Gastronomiebetriebes (z.B. im Lager oder in der Küche)?
Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Gastronomiebetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Gastronomiebetrieb aussehen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
2. Worüber unterweise ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Um Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind alle aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen. Hier finden Gastronomiebetriebe zusätzliche Leitlinien für sichere Gastfreundschaft.
1. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?
Welche Öffnungszeiten sind möglich?
Warum müssen Gastronomiebetriebe um 1 Uhr früh schließen?
Können Nachtlokale betrieben werden?
Wann darf ein Eissalon öffnen? Gibt es hier einen geplanten Abstand in der Schlange?
Aus wie vielen Personen darf eine Besuchergruppe bestehen?
Darf der Mindestabstand von einer Besuchergruppen zu einer anderen Besuchergruppe unterschritten werden?
Kann man ein Lokal für eine private Geburtstagsfeier oder Hochzeiten mieten?
Darf ich am Tresen bzw. an der Theke konsumieren?
Muss es Reservierungen geben in der Gastronomie?
Ist ein Buffet erlaubt?
Kann ein Running Sushi betrieben werden?
Ist die Durchführung eines Flying Buffets möglich?
Was kann auf dem Tisch platziert werden?
Muss ich mir als Gast in einem Gastronomiebetrieb die Hände waschen?
Welche Hygieneregeln gelten für die Küche?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Sind Feiern (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten) zugelassen?
Sind spezielle Gala-Dinners oder Spezialitätenwochen in Gastronomiebetrieben möglich?
Darf Unterhaltung, wie z.B. Heurigenmusik oder Pubquizze, in Gastronomiebetrieben angeboten werden?
Durchführung von Sport, wie z.B. Dart, Billard, Kegeln, in Gastronomiebetrieben?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Unter welchen Voraussetzungen sind Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken erlaubt?
Existieren für Raucherbereiche eigene Leitlinien? Was ist zu beachten?
Können Spielbereiche geöffnet werden?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wer muss im Gastronomiebetrieb einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auch in anderen Arbeitsbereichen des Gastronomiebetriebes (z.B. im Lager oder in der Küche)?
Muss der Mund-Nasen-Schutz von Gästen auf dem Weg zum Gastgarten getragen werden, auch wenn der Weg nicht durchs Lokal führt?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend die Gastronomie?
Ein Gast oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist an COVID-19 erkrankt bzw. es besteht der Verdacht. Was ist zu tun?
Wie reagiert die zuständige Behörde bei Bekanntwerden einer COVID-19-Erkrankung oder einem Verdachtsfall in einem Gastronomiebetrieb?
Wie können die Maßnahmen der zuständigen Behörde bei einer COVID-19-Erkrankung in einem Gastronomiebetrieb aussehen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe (max. 6 Personen. in geschlossenen Räumen bzw. max. 12 Personen im Freien, jeweils zuzüglich von insgesamt höchstens sechs minderjährigen Kindern oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt) halten.
2. Tragen eines Mund-Nasen-Schutz außer während des Verweilens am Verabreichungsplatzes.
3. Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
10. Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!
2. Welche Maßnahmen soll ich in meinem Gastraum/meinem Gastgarten setzen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/gering bleibt?
3. Welche Maßnahmen setze ich in den Sanitäranlagen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/gering bleibt?
4. Worüber unterweise ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Um Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind alle aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen. Hier finden Gastronomiebetriebe zusätzliche Leitlinien für sichere Gastfreundschaft.
1. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?