Laufend aktuelle Infos zum heimischen
Tourismus und Tipps für eine nachhaltige Lebensweise bekommst du von uns zugeschickt!
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!
Dürfen Führungen angeboten werden?
Welche Sportstätten sind derzeit vom Betretungsverbot ausgenommen?
Sind Vermietungen von Sportgeräten wie Booten oder auch Bootseinstellplätzen möglich?
Sind Ausreiten und die Abhaltung von Reitunterricht möglich?
Wann öffnen Bäder, Thermen, etc.?
Wann öffnen Tiergärten?
Wann sind Seilbahnen wieder in Betrieb?
Wann werden Spielplätze und Parks wieder geöffnet?
Wann öffnen Museen, Ausstellungen, Büchereien und Archive wieder?
Wann öffnen Theater, Oper, Kinos etc.?
Wann werden Festivals oder Konzerte wieder stattfinden können?
Können Seminare und Konferenzen abgehalten werden?
Können Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. abgehalten werden?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Wie sehen die Schutzmaßnahmen bei privaten Busfahrten aus?
Können Sommer-/Feriencamps abgehalten werden?
Ab wann sind Flohmärkte wieder möglich?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend Sportstätten und Freizeitanlagen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Leitlinien für einen
sicheren Umgang miteinander.
1. Mindestens 1 Meter
Abstand zu fremden
Personen halten.
2. Auf Händeschütteln
bei der Begrüßung verzichten.
3. Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen.
4. Hände
mehrmals täglich
waschen.
5. Niesen oder husten
in die Armbeuge oder
in ein Taschentuch.
© Alexander Haiden
© Alexander Haiden
Aufgrund der hohen Infektionszahlen, gepaart mit der Verschärfung durch neue Virus-Mutationen wird zur Vermeidung der Überlastung unseres Gesundheitssystems der bestehende Lockdown bis einschließlich 7. Februar 2021 verlängert.
Das Betreten von Kultur- und Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser ist jedenfalls bis Ende Februar 2021 untersagt. Für Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien ist eine Öffnung ab 8. Februar 2021 vorgesehen. Eine Evaluierung und weitere Details sind für Mitte Februar 2021 geplant.
Um die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich abzufedern, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket für die betroffenen Betriebe geschnürt. Detaillierte Informationen zum Hilfspaket finden sich hier und auf der Seite des BMF.
Informationen hier herunterladen:
Viele Beherbergungsbetriebe verfügen über eigene Pools, Saunalandschaften oder Wellness-Angebote. Diese können entsprechend den Empfehlungen zur Wiedereröffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bänderhygieneverordnung 2012 des Gesundheitsministeriums erarbeitet.
Auszug aus den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums
Auszug: Verhalten für Gäste bei der Nutzung von Bäder- oder Saunalandschaften von Beherbergungsbetrieben
Auszug: Leitlinien für Betriebe zur Wiedereröffnung von Bädern
Die Österreichischen Bergbahnen haben sich für die Wintersaison gerüstet. Die heimische Bergwelt ist dann wieder für Familien, Bewegungssuchende, Abenteurer und alle Naturliebhaber zugänglich.
Bei allen Bergbahnangeboten stehen die Sicherheit und das Wohlergeben der Gäste und Mitarbeiter an erster Stelle. Dazu wurden Verhaltungsregelungen für Gäste und Mitarbeiter ausgearbeitet. Unter anderem regeln die Handlungsanleitungen an den Gast das Verhalten
Nähere Infos dazu finden sich hier.
Dürfen Führungen angeboten werden?
Welche Einschränkungen gelten für Sportstätten?
Welche Einschränkungen gelten für Bäder, Thermen, etc.?
Welche Einschränkungen gelten für Seilbahnen?
Welche Einschränkungen gelten für Museen, Ausstellungen, Büchereien und Archive?
Welche Einschränkungen gelten für Theater, Oper, Kinos etc.?
Welche Einschränkungen gelten für Festivals oder Konzerte?
Welche Einschränkungen gelten für gastronomische Einrichtungen?
Können Seminare und Konferenzen abgehalten werden?
Können Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. abgehalten werden?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Wie sehen die Schutzmaßnahmen bei privaten Busfahrten aus?
Können Sommer-/Feriencamps abgehalten werden?
Ab wann sind Flohmärkte wieder möglich?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend Sportstätten und Freizeitanlagen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Dürfen Führungen angeboten werden?
Welche Einschränkungen gelten für Sportstätten?
Welche Einschränkungen gelten für Bäder, Thermen, etc.?
Welche Einschränkungen gelten für Seilbahnen?
Welche Einschränkungen gelten für Museen, Ausstellungen, Büchereien und Archive?
Welche Einschränkungen gelten für Theater, Oper, Kinos etc.?
Welche Einschränkungen gelten für Festivals oder Konzerte?
Welche Einschränkungen gelten für gastronomische Einrichtungen?
Können Seminare und Konferenzen abgehalten werden?
Können Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage etc. abgehalten werden?
Sind Koch- oder Backkurse in geschlossenen Räumen zulässig?
Wie sehen die Schutzmaßnahmen bei privaten Busfahrten aus?
Können Sommer-/Feriencamps abgehalten werden?
Ab wann sind Flohmärkte wieder möglich?
Ist bei der Reinigung etwas speziell zu beachten?
Was muss ich beim Mund-Nasen-Schutz (MNS) beachten?
Wo finde ich die aktuellen Regelungen betreffend Sportstätten und Freizeitanlagen?
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Aufgrund von steigenden Infektionszahlen erlassen Bundesländer – für ihr gesamtes Gebiet oder beschränkt auf einzelne Regionen – Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos, wie beispielsweise die Einschränkung der Sperrstundenregelung. Eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen der Bundesländer findet sich hier. Für weitere Informationen bitte auf die jeweiligen Seiten des Bundeslandes bzw. der Region schauen.
Seil- und Zahnradbahnen dürfen für die Nutzung zu Freizeitzwecken seit 24. Dezember 2020 unter bestimmten Voraussetzungen (Kapazitätsbegrenzungen, MNS-Pflicht, COVID-19-Präventionskonzept) wieder öffnen. Alle anderen Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dürfen bis auf weiteres nicht betreten werden. Freizeit- und Kultureinrichtungen sind alle Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen, wie insbesondere (aber nicht ausschließlich):
Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Archive, Bibliotheken und Büchereien – Öffnung ab 8. Februar 2021 geplant.
Dürfen Führungen organisiert oder angeboten werden?
Führungen gelten als Veranstaltungen. Mit dem neuerlichen harten Lockdown ab 26. Dezember 2020 sind wieder Veranstaltungen solcher Art nicht zulässig.
Ist Laufen und Fahrradfahren draußen erlaubt?
Sowohl Laufen als auch Fahrradfahren ist erlaubt, wobei der 1-Meter-Abstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben eingehalten werden muss.
Sind Kontaktsportarten möglich?
Das Ausüben von Kontaktsportarten ist bis auf Weiteres nicht möglich (Einzige Ausnahme betrifft den Profi-Sport).
Ab wann sind Trainingseinheiten bei denen Körperkontakt zum/zur TrainerIn nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wieder möglich? zB Reitunterricht bei Kindern?
Das ist abhängig von den Infektionszahlen. Ein Öffnungsdatum wurde bisher noch nicht in Aussicht gestellt.
Welche Einschränkungen gelten für Seilbahnen?
Für sie gelten die gleichen Regeln, wie für Massenbeförderungsmittel (1-Meter-Mindestabstand, MNS-Pflicht). In geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbare Sesseln) darf die Beförderungskapazität nur 50% betragen. Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Seit dem 24. Dezember 2020 ist eine Öffnung für Freizeitzwecke grundsätzlich möglich. Die Bundesländer können Beschränkungen festlegen. Betreiber haben ab dann ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Dürfen Skikurse, Eislaufkurse etc. angeboten werden?
Aus- und Fortbildungen sind gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt zulässig. Damit ist es auch möglich, unter diesen Voraussetzungen, Privatunterricht für Wintersportarten anzubieten.
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste
Dürfen Führungen organisiert oder angeboten werden?
Führungen gelten als Veranstaltungen. Mit dem neuerlichen harten Lockdown ab 26. Dezember 2020 sind wieder Veranstaltungen solcher Art nicht zulässig.
Ist Laufen und Fahrradfahren draußen erlaubt?
Sowohl Laufen als auch Fahrradfahren ist erlaubt, wobei der 1-Meter-Abstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben eingehalten werden muss.
Sind Kontaktsportarten möglich?
Das Ausüben von Kontaktsportarten ist bis auf Weiteres nicht möglich (Einzige Ausnahme betrifft den Profi-Sport).
Ab wann sind Trainingseinheiten bei denen Körperkontakt zum/zur TrainerIn nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wieder möglich? zB Reitunterricht bei Kindern?
Das ist abhängig von den Infektionszahlen. Ein Öffnungsdatum wurde bisher noch nicht in Aussicht gestellt.
Welche Einschränkungen gelten für Seilbahnen?
Für sie gelten die gleichen Regeln, wie für Massenbeförderungsmittel (1-Meter-Mindestabstand, MNS-Pflicht). In geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbare Sesseln) darf die Beförderungskapazität nur 50% betragen. Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Ab 24. Dezember 2020 ist eine Öffnung für Freizeitzwecke grundsätzlich möglich. Die Bundesländer können Beschränkungen festlegen. Betreiber haben ab dann ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Dürfen Skikurse, Eislaufkurse etc. angeboten werden?
Aus und Fortbildungen sind gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt zulässig. Damit ist es auch möglich, unter diesen Voraussetzungen, Privatunterricht für Wintersportarten anzubieten.
Gestaltung von Verhaltensregeln für Gäste